Sachkundenachweis für Hundehalter - was ist das???
Ab dem 01. Juli 2013 tritt der letzte Anteil des Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) heißt es:
"Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen."
Wer hat denn alles diese geforderte Sachkunde?
Zumindest der/die, welche "innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum
von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat."
Weitere potentielle Sachkundeinhaber und genauere Informationen bitte im o.g. Gesetz nachlesen.
All die anderen Hundehalter oder zukünftigen Hundehalter sollen diese Sachkunde auf verlangen vorweisen können und haben die Möglichkeit diese Sachkunde mit dem D.O.Q.-Test 2.0
zu erlangen.
Der D.O.Q.-Test 2.O ist eine Sachkundeprüfung über den Umgang mit Hunden und richtet sich an Hundehalter
und Hundeinteressierte.
Unsere Praxis berät Sie gerne über das Lernverhalten von Hunden. Selbstverständlich können Sie bei uns,
nach Terminvereinbarung, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Prüfungsteil des D.O.Q.-Test 2.O
ablegen.
Weitere Informationen zum D.O.Q.-Test 2.0 finden Sie HIER
Infos und Tipps zur Prüfungsvorbereitung bekommen Sie in unserer Praxis oder über www-doq-test.de.